Unsere Webseite soll möglichst vielen Menschen zugänglich sein. Wir legen Wert auf eine benutzerfreundliche und klare Gestaltung, damit Besucherinnen und Besucher die gewünschten Informationen schnell und unkompliziert finden können.

Keine gesetzliche Verpflichtung gemäß BFSG

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote gilt, sind Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten verpflichtet, wenn sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher über ihre Website bereitstellen.

Unser Angebot fällt nicht unter diese Regelung.
Denn:

  • Wir sind ein Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes (§ 1 Absatz 3 Satz 2 BFSG).

  • Über unsere Webseite erfolgt kein digitaler Vertragsabschluss oder eine elektronische Dienstleistung im Sinne des Gesetzes (§ 2 Absatz 2 BFSG).

  • Das eingebundene Kontaktformular dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Kontaktaufnahme.

Aus diesen Gründen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, unsere Webseite barrierefrei zu gestalten.

Unser Anspruch: freiwillig zugänglich

Trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung ist es uns ein Anliegen, unsere Inhalte möglichst zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten. Deshalb achten wir auf folgende Aspekte:

  • Klar strukturierte Inhalte mit einfacher Navigation,

  • gut lesbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste,

  • Einsatz von Alternativtexten („Alt-Tags“) bei Bildern, damit Inhalte auch für Screenreader zugänglich sind,

  • responsive Gestaltung, damit die Seite auf Mobilgeräten, Tablets und Desktop-Bildschirmen gleichermaßen gut nutzbar ist.

Wenn Ihnen dennoch Barrieren auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht per E-Mail: info@franziska-koevener.de

Kontakt:

Franziska Kövener

0176 99982152

info@franziska-koevener.de

Bitte um Rückruf:

 

Senden